Was sind die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern?

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Die von der EU festgelegten Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer (eng.: Hours of Service genannt) bestimmen die maximal erlaubte Lenkzeit für Lkw-Fahrer in einem bestimmten Zeitraum. Darin werden auch die täglich einzuhaltenden Ruhepausen für jeden 24-Stunden-Zeitraum, und Ruhepausen pro Woche, also Ruhepausen, die der Fahrer in aufeinanderfolgenden Wochen einhalten sollte, festgelegt.

Die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie legt zusätzliche Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten fest, die ein LKW-Fahrer aus Arbeitsschutzgründen bei seiner Tätigkeit einhalten sollte. Dazu gehört die Arbeitszeit, die nicht zur eigentlichen Lenkzeit gehört - sondern zum Beispiel Zeit, die mit Be- und Entladen von Gütern im Fuhrpark verbracht wird.

Die EU-Vorschriften zur Begrenzung von Lenkzeiten für LKW-Fahrer dienen vor allem dazu, Fahrer vor Überbelastung und Übermüdung zu schützen und die Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Die Missachtung dieser Regeln kann zu einer Bußgeldstrafe fühen.

Die Lenkzeitbegrenzungen unterscheiden dabei zwischen Fahrern, die Waren befördern und Fahrern, die Passagiere befördern.

Finden Sie hier die aktuellen EU-Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer (Änderungen vorbehalten):

LKW (z.B. Warentransporter)

  • Tägliches Fahrlimit von 9 Stunden - Nicht mehr als 10 Stunden Fahrzeit zweimal in der Woche*
  • 45-Minuten Pausen - Müssen alle 4,5 Stunden eingehalten werden**
  • 56 Stunden Wochenlenkzeit - Die Lenkzeit pro Woche darf höchstens 56 Stunden betragen.***
  • 90 Stunden Lenkzeitbegrenzung in 2 Wochen - Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten**

*Darauf muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden folgen, wenn die Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr beträgt, oder eine Ruhezeit von 9 Stunden, wenn die Arbeitszeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr am nächsten Morgen andauert
**Kann in 1 Pause von 15 Minuten und 1 Pause von 30 Minuten Dauer aufgeteilt werden, nur in dieser Reihenfolge, nach 2 Stunden Fahrtzeit
***Nicht mehr als 2 mal 10 Stunden ununterbrochene Lenkzeit in einer Kalenderwoche
****90 Stunden maximale Lenkzeit in einem Zeitraum von 2 Wochen, davon darf die Wochenlenkzeit nicht mehr als 56 Stunden betragen

Dies ist nur ein Leitfaden, gehen Sie bitte zur Webseite der BAG, um die neuesten Information zu den Vorschriften aufzurufen.

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