Fahren ohne Fahrtenschreiber: Strafen und Regeln
Wer Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nicht einhält oder Fahrtenschreiber manipuliert, muss mit hohen Strafen rechnen.
Lesen Sie mehrSeit Juni 2019 ist die erste Generation von Fahrtenschreibern in allen neu zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Nun legt die Europäische Union die Messlatte für die Sicherheit höher und führt neue Regularien ein, die den Einbau von Fahrtenschreibern der zweiten Generation ab August 2023 vorschreiben.
Zur Erinnerung: Ein Fahrtenschreiber bzw. Tachograph ist das Gerät, das für die Aufzeichnung der verschiedenen Aspekte der Arbeit eines Fahrers verantwortlich ist, einschließlich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Zeiten, in denen er anderweitig arbeitet und verfügbar ist. Indem er die Übermüdung des Fahrers verhindert und somit einen fairen Wettbewerb gewährleistet, dient der Fahrtenschreiber letztlich der Sicherheit im Straßenverkehr (1).
Konkret ist die Übermüdung des Fahrers ein Faktor bei 10 bis 25% aller Verkehrsunfälle in der Europäischen Union (2). Dies stellte die Europäische Beobachtungsstelle für Straßenverkehrssicherheit (European Road Safety Observatory/ERSO) fest. Zudem tritt übermüdetes Fahren relativ häufig bei (internationalen) Lkw-Fahrern, (Nacht-)Schichtarbeitern, jungen Männern und Menschen mit unbehandelten Schlafproblemen/-störungen auf. Auch Taxifahrer gelten als Risikogruppe für übermüdetes Fahren (3).
Darum zielen die neuen Vorschriften für digitale Tachographen auch darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Festgelegt ist momentan der verpflichtende Einbau eines Fahrtenschreibers „in Neufahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wenn sie für die Beförderung von Gütern bestimmt sind, in Neufahrzeugen, die mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers befördern, oder in Fahrzeugen, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind“ (4).
Derzeit regelt die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 die Verwendung von Fahrtenschreibern. In den vergangenen Jahren hat die Verordnung aber einige Updates erhalten. So muss zum Beispiel seit Juni 2019 in neu zugelassenen Lkw und Bussen eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern (sog. intelligente Fahrtenschreiber) eingebaut werden (5).
Im Rahmen der jüngsten Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber wird ab 2023 eine aktualisierte Version des intelligenten Fahrtenschreibers eingeführt. Geräte gemäß der neuen Version 2 zeichnen nicht nur die Tätigkeit eines Fahrers auf, sie verfügen auch über zusätzliche Eigenschaften, die auf die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Kabotage und Entsendung von Arbeitnehmern ausgerichtet sind. Zu diesen Funktionen gehören beispielsweise die Aufzeichnung von Grenzübertritten und die Ermittlung des genauen Standorts eines Fahrzeugs bei Be- und Entladevorgängen (7).
Der intelligente Fahrtenschreiber in der Version 2 soll zudem die Manipulationssicherheit seines Vorgängers weiter verbessern. Erreicht wird dies durch eine Reihe neuer Sicherheitsmechanismen, wie die Möglichkeit der Authentifizierung von Satellitensignalen und den Einbau eines internen Sensors, der unabhängig vom externen Bewegungssensor arbeitet (8).
Die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der Version 2 bzw. der zweiten Generation vollzieht sich in mehreren Schritten (9):
August 2023
Gemäß den neuen Vorschriften für intelligente Tachographen muss die zweite Generation ab dem 21. August in alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr eingebaut werden. Damit gilt die Pflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge!
Dezember 2024
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr auf die neueste Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers umgestellt werden, um eine bessere Nachverfolgung und sicherere Straßen zu gewährleisten. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen, aber nicht intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
August 2025
Bis zum 18. August 2025 müssen alle Fahrzeuge, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 ausgestattet sind, durch einen Tachographen der zweiten Generation ersetzt werden.
Juli 2026
Bis zum 1. Juli müssen alle Neufahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der Version 2 (zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers) ausgestattet sein.
Flottenmanager tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Fahrer die neue EU-Verordnung zum digitalen Tachographen einhalten, um die rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens und seiner Eigentümer zu wahren. Die Nichteinhaltung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Strafen nach sich ziehen.
Durch die Integration eines digitalen Tachographen mit einer intelligenten und benutzerfreundlichen GPS-Ortungslösung können Flottenmanager den Status des Fahrtenschreibers nahezu in Echtzeit abrufen. Dadurch erhalten sie einen Überblick über ihre Flotte, ihre Fahrer und ihre Fahrpläne. Dies ermöglicht eine bessere Planung, Entscheidungsfindung und höhere Produktivität bei gleichzeitiger Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften.
Fuhrparkmanager können zudem automatische Downloads von Fahrtenschreiberdateien nutzen, um die Einhaltung der Archivierungsvorschriften sicherzustellen, ohne die Zeitpläne ihrer Fahrer zu stören. Dieser Ansatz ermöglicht eine nahtlose Ortung von Fahrern und Fahrzeugen und bietet gleichzeitig einen zentralen Aufbewahrungsort für alle heruntergeladenen Dateien. Dadurch wird der Zugriff auf die Dateien für Audits oder Analysen erleichtert.
Wenn Sie mehr über die Vorteile einer Kombination aus digitalem Fahrtenschreiber und Flottenmanagementlösung erfahren möchten, laden Sie sich das kostenlose eBook „Telematics and Digital Tachograph: A Smart Match for Fleets“ herunter.
Vereinbaren Sie jetzt einen Demo-Termin und erfahren Sie mehr darüber, wie das Flottenmanagement die Einhaltung von Vorschriften für Ihren Fuhrpark optimieren kann.
Finden Sie heraus, wie unsere Plattform Ihnen die notwendigen Daten verschafft, um Ihre Ergebnisse zu steigern.
Quellen:
(1)https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/tachograph_en
(2)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=PI_COM:C(2021)2639&from=EN )
(3)https://road-safety.transport.ec.europa.eu/system/files/2021-07/road_safety_thematic_report_fatigue_tc_final.pdf
(4-5-6-7-8-9)https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/tachograph_en
Tags: Inspektionen
Finden Sie heraus, wie unsere Plattform Ihnen die Sichtbarkeit gibt, die Sie benötigen, um mehr zu tun.
Wer Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nicht einhält oder Fahrtenschreiber manipuliert, muss mit hohen Strafen rechnen.
Lesen Sie mehrDer Flottenmanagement-Report für Österreich ist jetzt verfügbar. Dazu haben wir eine Umfrage unter 150 Flottenmanagern...
Lesen Sie mehrDigitale Fahrtenschreiber-Symbole vereinfachen die Auswertung und Compliance im Flottenmanagement. Wie erklären, was die...
Lesen Sie mehrSicherheit, CO2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch und mehr. Finden Sie heraus, wie Flottenmanagementsysteme Ihrem Unternehmen...
Lesen Sie mehr