Führen Sie Ihr Unternehmen so effizient wie möglich
Verizon Connect Reveal ist ein „intelligentes“ GPS-Flottenmanagementsystem, welches Sie unterstützt Ihr Unternehmen effizient...
Lesen Sie mehrSie planen den Einstieg ins digitale Flottenmanagement? Nutzen Sie die De-minimis-Förderung, um zu einer passenden Telematik-Lösung zu gelangen. Wir erklären, was Sie dabei beachten sollten.
Zur Erklärung: Der Begriff „De minimis“ leitet sich von einem römisch-antiken Rechtsgrundsatz ab: „De minimis non curat lex.“ Auf Deutsch: „Das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten.“ Übertragen auf die EU-Regelungen für staatliche Subventionen handelt es sich bei „De-minimis“-Maßnahmen um nationale Beihilfen, die nicht „den Wettbewerb [zwischen Mitgliedsstaaten] verfälschen oder zu verfälschen drohen“. So die De-minimis-Verordnung.
In den Augen der EU-Wettbewerbshüter sind De-minimis-Beihilfen also zu gering, um Schaden anzurichten. Doch für den einzelnen Transportunternehmer können diese „Kleinigkeiten“ eine große und wertvolle Unterstützung sein, etwa für den Einstieg ins digitale Flottenmanagement. Das De-minimis-Programm wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verwaltet.
Der De-minimis-Maßnahmenkatalog sieht Zuschüsse für eine ganze Reihe von Maßnahmen vor. Finanziert werden häufig Kauf, Miete und Leasing (sofern möglich) technischer Geräte, von Hard- und Software, aber auch Beratungsleistungen.
Generell unterteilt die De-minimis-Förderrichtlinie die unterstützten Maßnahmen in drei Kategorien:
Gefördert werden nach De-minimis aber laut BAG nur zusätzliche, sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“. Dagegen sind Maßnahmen, deren Umsetzung infolge von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften bereits vorgeschrieben ist, nicht förderfähig.
Das De-minimis-Programm unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs, wenn sie Investitionen in mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz vornehmen. Bis zu 80 % der Kosten für Kauf, Miete oder Leasing werden übernommen; für jedes schwere Nutzfahrzeug können bis zu 2.000 Euro Zuschuss beantragt werden.
Insgesamt gibt es vom Staat bis zu 33.000 Euro pro Jahr. Die maximale Grenze für De-minimis-Förderungen für Unternehmen liegt – auf drei Jahre gerechnet – bei 100.000 Euro.
Nicht nur große, international operierende Transportunternehmen können einen Antrag stellen. Auch kleine Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind, haben die Möglichkeit, De-minimis-Beihilfen erhalten. Davon profitieren beispielsweise Speditionen, die ein digitales Flottenmanagement-System aufbauen wollen.
Voraussetzung für den Antrag:
Ihr Unternehmen muss zudem Eigentümer oder Halter des jeweiligen schweren Nutzfahrzeugs sein. Bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen ist keine De-minimis-Beihilfe möglich.
Den Antrag auf De-minimis-Förderung stellen Sie ausschließlich im eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr. Über das Portal laden Sie auch die notwendigen Dokumente hoch, etwa den Fahrzeugnachweis.
Die Antragsfrist beginnt am 7. Januar 2022 und endet am 30. September 2022.
Damit der Antrag bearbeitet wird, muss er form- und fristgerecht eingegangen sein.
Bei der Beantragung von De-minimis-Beihilfen haben Sie zwei Möglichkeiten:
Insgesamt können Sie innerhalb der Beantragungsfrist bis zu fünf Anträge stellen (ein Erstantrag und vier Folgeaufträge). Sollten Sie die beantragte und bewilligte Summe aus irgendeinem Grund nicht aufbrauchen, können Sie mit den Folgeanträgen weitere Zuwendungen beantragen. Und zwar so lange, bis Sie die Höchstfördersumme erreicht haben.
Zudem müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt des Zuwendungsbescheids – in der Regel fünf Monate – Verwendungsnachweise einreichen.
Der Fahrzeugnachweis muss folgende Elemente enthalten:
In der Regel genügt als Nachweis die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein). Müssen Sie mehr als 10 Fahrzeuge nachweisen, empfiehlt es sich, eine Fahrzeugaufstellung abzugeben. Lassen Sie diese durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bestätigen.
Kann der Halternachweis nicht erbracht werden, müssen Sie nachweisen, dass das schwere Nutzfahrzeug Ihr Eigentum ist. Dazu reichen Sie die Kaufvertragsurkunde, einen Auszug aus dem Anlagevermögen oder eine andere geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse ein.
Transportunternehmen auf dem Weg ins digitale Flottenmanagement fallen die ersten Schritte dank De-minimis-Beihilfe leichter. Und Verizon Connect bietet Ihnen eine förderfähige Software-Lösung, die Ihnen den Einstieg noch weiter vereinfacht.
Mit unserer GPS-gestützten Flottenmanagement-Software können Sie jederzeit die Aktivitäten Ihrer Fahrzeuge sehen und so die Produktivität Ihrer Fahrzeugflotte erhöhen.
Kombiniert mit unserem digitalen Fahrtenschreiber greifen Sie zudem jederzeit bequem aus der Ferne auf wichtige Daten des Fahrtenschreibers zu. So haben Sie stets einen aktuellen Überblick über die Lenk- und Ruhezeiten von LKW Ihrer Fahrer. Damit fördern Sie nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern vermeiden auch Fehler, die zu Bußgeldern führen können, beispielsweise das Nichtstecken der Fahrerkarte.
Vorteile auf einen Blick
Dank De-minimis-Förderung und unserer GPS-gestützten Flottenmanagement-Software können Sie von den Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben einfach und transparent zu erfüllen, ganz einfach profitieren. So verbessern Sie nachhaltig und kostengünstig die Transparenz, Sicherheit und Effizienz Ihrer Nutzfahrzeugflotte.
Nutzen Sie die Förderung für den Einstieg in die Telematik. Wir beraten Sie gern - Termin hier buchen.
Tags: Datenanalyse, Fakturierung, Kostenkontrolle, Umsatz und Rendite
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